Die Kurzarbeitsentschädigung in der Schweiz war im vergangenen Sommer von 12 auf 18 Monate ausgeweitet worden. Mit dieser Massnahme sollte unter anderem einem Anstieg der Arbeitslosigkeit entgegengewirkt werden. Mit der Verlängerung der Höchstbezugsdauer haben Unternehmen mehr Zeit, um sich an die schwierige Ausgangslage anzupassen.

Die ausgeweitete Bezugsdauer ist auf Ende Juli befristet. Beim Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) laufen indes die notwendigen Vorbereitungsarbeiten, dieses Regime zu verlängern, wie am Freitag einer Mitteilung des Bundes zu entnehmen war. Eine erste Prüfung habe ergeben, dass die Bedingungen dafür momentan erfüllt seien.

Die Konjunkturentwicklung in der Industrie verharrt international weiterhin auf schwachem Niveau, wie das Wirtschaftsdepartement schrieb. Dies habe in der Schweiz zu einem vermehrten Einsatz von Kurzarbeit geführt, vor allem in der Schweizer Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie sowie in der Uhrenbranche. Eine Besserung sei nicht in Sicht.

Der Bundesrat wird im Frühling über die Verlängerung der Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung entscheiden.

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(AWP)