Mit dem vorgeschlagenen neuen Schwellenwert will der Bund Transportunternehmen und Kantone auffordern, ihre Wirtschaftlichkeit zu steigern. Der Vorschlag ist in einer Anhörung, und er dient nach Angaben des BAV vom Donnerstag dazu, den finanziellen Herausforderungen der kommenden Jahre zu begegnen.
Zurzeit deckten 42 Linien, auf denen öfter gefahren wird als jede halbe Stunde, weniger als 30 Prozent ihrer Kosten, sagte BAV-Sprecher Michael Müller auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Vorabklärungen hätten ergeben, dass in den meisten Fällen eine Lösung gefunden werden könnte.
Werde die Mindestvorgabe für Abgeltungen vom Bund nicht erreicht, könne entweder die Zahl der Fahrten auf einen Halbstundentakt beschränkt werden. Tun sie dies, müssen die Unternehmen mindestens 20 Prozent der Kosten erwirtschaften, um Geld vom Bund zu erhalten. Dieser Schwellenwert gilt heute.
Sparbetrag noch offen
Oder aber einem Kanton sei das Angebot derart wichtig, dass er für den Bund einspringe, wenn dessen Kriterien nicht erfüllt seien, sagte Müller. Allerdings seien hier die Prozesse erst am Anlaufen. Angaben zum Betrag, den der Bund mit dem höheren Schwellenwert einsparen könnte, seien noch nicht möglich, sagte Müller.
Die zur Einführung des neuen Schwellenwerts nötige Anpassung der Richtlinie «Minimale Wirtschaftlichkeit im regionalen Personenverkehr» ist bis 29. Mai in einer Anhörung. In Kraft treten soll sie mit der Bestellperiode 2029/2030.
Im regionalen Personenverkehr gibt es landesweit rund vom Bund und von den Kantonen bestellte und mitfinanzierte 1600 Linien. Betrieben werden sie von etwa 100 Unternehmen. Der Bund gibt für den regionalen Personenverkehr jährlich rund 1,1 Milliarden Franken aus.
Voraussetzung für Abgeltungen ist, dass die Linien der Erschliessung dienen. Buslinien in dünn besiedelten Gebieten müssen einen tieferen Anteil ihrer Kosten decken, um Bundesgelder zu erhalten, nämlich statt der üblichen 20 lediglich 10 Prozent.
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(AWP)
