Bei der Strafuntersuchung ging es um Vermögenswerte, welche ursprünglich aus Bestechungshandlungen in Griechenland stammten, wie die Bundesanwaltschaft am Donnerstag mitteilte.
Die Morgan Stanley (Switzerland) GmbH respektive ihr Vorgängerunternehmen habe nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehrungen getroffen, um zu verhindern, dass einer ihrer Kundenberater im Jahr 2010 qualifizierte Geldwäscherei betreiben konnte.
tp/hr
(AWP)