Auch die von der Kommission erhobenen Forderungen nach Sanktionen gegen den ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber, den Ex-Bundesstaatsanwalt Patrick Lamon und einen Russlandexperten beim Bundesamt für Polizei (Fedpol) lehnt die Bundesanwaltschaft (BA) ab.
Die Helsinki-Kommission stellte die Sanktionsforderungen an die US-Regierung auf Betreiben des Investors Bill Browder. Die drei Schweizer sollen demnach unter dem sogenannten Magnitski-Artikel sanktioniert werden.
Die drei Schweizer sollen demnach unter dem sogenannten Magnitski-Artikel sanktioniert werden. Der Vorwurf lautet, dass sie in ihrer damaligen Funktion sanktionierten Russen bei der Freigabe eingefrorener Gelder geholfen und Geschenke von Oligarchen angenommen haben sollen.
Die BA machte am Samstag gegenüber Keystone-SDA geltend, anhand der Erfahrungen mit den US-Behörden erstaunten die Aussagen und Forderungen der Helsinki-Kommission. Bei den regelmässigen und persönlichen Kontakten bezeichne das Departement of Justice die Zusammenarbeit stets als gut.
Ein entscheidendes Element des Rechtsstaats sei die Unabhängigkeit der Justiz. Um diese zu gewährleisten, müssten Strafverfahren vor politischen und anders motivierten Einflussnahmen geschützt werden.
Strafverfahren unterstehen der Überprüfung durch unabhängige Gerichte, wie die BA weiter schrieb. Ausdrücklich weist sie darauf hin, dass das von der Helsinki-Kommission angesprochene Verfahren korrekt und justizförmig abläuft. Dabei verweist die BA auf mehrere Entscheide des Bundesstrafgerichts, welches die Verfahrensführung der BA gestützt hatte.
"Die BA beabsichtigt nicht, die Äusserungen von Herrn Browder und die daraus folgenden Forderungen zu kommentieren", teilte die Behörde weiter mit. Das fragliche Verfahren vor Bundesgericht sei nach wie vor pendent.