Die Erhöhung der indirekten Förderung für Zeitungen ist auf sieben Jahre befristet, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Die Förderung wird im revidierten Postgesetz geregelt.
Die zusätzliche Förderung erfolgt zum einen in Form einer höheren Ermässigung des Tarifs für die Tageszustellung abonnierter Tages- und Wochenzeitungen. An den Bedingungen für die tieferen Zustellungstarife ändert sich nichts. Aktuell profitieren 143 regionale und lokale Tages- und Wochenzeitungen von der verbilligten Zustellung.
Zum anderen dehnt der Bundesrat die Tarifverbilligung auf die Frühzustellung unter der Woche aus. Diese Ermässigungen und damit die Umsetzung des Parlamentsentscheids erfordern indessen Änderungen der Postverordnung. Die tieferen Frühzustellungstarife treten deshalb erst später in Kraft. Vorgesehen sind dafür maximal 25 Millionen Franken im Jahr, ebenfalls befristet auf sieben Jahre.
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(AWP)