Vor zwei Monaten hatte die Landesregierung noch einen Voranschlag präsentiert, der knapp mit der Schuldenbremse konform war. Die Kündigung der Verlustübernahmegarantie durch die UBS von Mitte August habe nun aber zur Folge, dass die budgetierten Einnahmen aus der Aufrechterhaltungsgebühr sowie die in diesem Zusammenhang budgetierten Aufwände wegfielen und somit ein strukturelles Finanzierungsdefizit von 22 Millionen Franken entstehe.
Damit die Schuldenbremse im Voranschlag 2024 weiterhin eingehalten werden kann, wird der Bundesrat gemäss Mitteilung vom Donnerstag bis Ende September eine entsprechende Nachmeldung zum Voranschlag 2024 zuhanden der Finanzkommissionen vorlegen. Die Regeln der Schuldenbremse lassen keine strukturellen Finanzierungsdefizite zu.
Damit die Regeln eingehalten werden können, hatte der Bundesrat bereits umfangreiche Sparmassnahmen beschlossen. Nun muss er im ordentlichen Haushalt noch einmal nachbessern. Definitiv entscheiden über das Budget wird das Parlament in der Wintersession. Es scheint jedoch schon jetzt klar zu sein, dass dessen Handlungsspielraum im Vergleich zu anderen Jahren sehr klein sein wird.
Die Schuldenbremse erlaubt in Ausnahmefällen wie beispielsweise der Corona-Pandemie oder bei der sehr hohen Anzahl von Schutzsuchenden aus der Ukraine temporär zusätzliche Ausgaben, die nicht unter die Beschränkung für ordentliche Ausgaben fallen. Im Voranschlag 2024 sind bereits ausserordentliche Ausgaben von rund 6,5 Milliarden Franken enthalten.
(AWP)