Damit beläuft sich das ordentliche Finanzierungsdefizit für 2024 auf 478,8 Millionen Franken. Die Schuldenbremse lässt konjunkturbedingt ein Finanzierungsdefizit von 497,1 Millionen Franken zu. Das erweitert den Handlungsspielraum von bisher 4,1 Millionen auf 18,3 Millionen Franken, wie der Bundesrat schreibt.

Er musste das Budget überarbeiten, weil es in der Fassung vom August nicht konform war mit der Schuldenbremse. Grund dafür ist, dass die UBS ihre Verlustübernahmegarantie gekündigt hat. Die budgetierten Einnahmen aus der Aufrechterhaltungsgebühr sowie die in diesem Zusammenhang budgetierten Aufwände fallen weg. Daraus entsteht ein strukturelles Finanzierungsdefizit von 22 Millionen Franken.

Abhilfe schaffen

Um Abhilfe zu schaffen, macht der Bundesrat dem Parlament Nachmeldungen: Vorgesehen sind zunächst weniger Bundesbeiträge an Vollzugsanstalten für Administrativhaft, weil in zwei Kantonen weniger Plätze gebaut werden. Auch hat das Parlament weniger Geld für Schweiz Tourismus bewilligt, als noch im Sommer zu erwarten war.

Und der Bund erhält das Restvermögen der aufgelösten Alkoholverwaltung wegen Verzögerungen erst 2024 statt wie geplant 2023. Entlastend wirkt sich schliesslich aus, dass das Finanzdepartement im September die Vergütungs- und Verzugszinssätze für Bundessteuern ans gestiegene Zinsniveau angepasst hat.

Definitiv entscheiden über das Budget wird das neu gewählte Parlament in der Wintersession.

(AWP)