Eine Vielzahl von Anlegern reichte Mitte Februar 2024 Klage beim Handelsgericht Zürich ein. Die Kläger verlangen eine bessere Entschädigung für die an die UBS verkauften CS-Anteile.
Das Handelsgericht ernannte Peter Leibfried und Roger Neininger als Gutachter. Leibfried ist ordentlicher Professor für Audit und Accounting an der Universität St. Gallen. Neininger ist ehemaliger Partner, CEO und Verwaltungsratspräsident von KPMG Schweiz. Das Duo sollte die Bewertung der Credit Suisse per 19. März 2023 vornehmen.
Zweifel an Unabhängigkeit
Gegen die Ernennung der beiden Gutachter legte der Investmentfonds Beschwerde beim Bundesgericht ein, weil die Partei Zweifel an der Unabhängigkeit der Experten hatte. Nun hat der Fonds die Beschwerde zurückgezogen, wie aus der Verfügung des Bundesgerichts hervorgeht.
Die Aktionäre der CS erhielten im Rahmen der Übernahme eine UBS-Aktie für 22,48 Credit-Suisse-Anteile. Das entsprach zum Zeitpunkt der Ankündigung der Transaktion im März 2023 rund 3 Milliarden Franken für die ganze Bank. (Verfügung 4A_460/2025 vom 24.11.2025)
(AWP)