In zwei am Mittwoch publizierten Urteilen hat das Bundesgericht darüber entschieden, ob die goods-Filiale der Migrolino am Bahnhof Winterthur und der Migros-Daily-Laden an der Ecke Radgasse/Zollstrasse beim Hauptbahnhof Zürich als Betriebe für Reisende gelten und damit nicht der Bewilligungspflicht der Behörden für die Sonntagsarbeit unterliegen.
Im Fall Winterthur hält das Gericht fest, dass das Busterminal am Bahnhofplatz und der Bahnhof eine Einheit sind. Der goods-Laden liege an einer der Bushaltestellen, so dass der örtliche Bezug zu den Reisenden gegeben sei. Deshalb sei davon auszugehen, dass der Hauptteil der Kunden Reisende seien. Das Verwaltungsgericht muss nun noch klären, ob das Sortiment entsprechend ausgerichtet ist. Der Migros-Daily-Laden erfüllt die Kriterien jedoch nicht.
(AWP)
