Klägerische Parteien stellen die Qualifikation und die Unabhängigkeit der beiden Gutachter in Frage. Aus diesem Grund haben sie gegen deren Ernennung durch das Handelsgericht im Juli Beschwerde ans Bundesgericht eingereicht.
Das Bundesgericht hat in einer am Montag publizierten Zwischenverfügung das Gesuch einer Partei um aufschiebende Wirkung gutgeheissen, weil sich keine der anderen Verfahrensparteien dagegen ausgesprochen hat.
Kern des Verfahrens vor dem Zürcher Handelsgericht ist der Umwandlungswert der CS-Aktien. Die Aktionäre der CS erhielten im Rahmen der Übernahme eine UBS-Aktie für 22,48 Credit-Suisse-Anteile. Das entsprach zum Zeitpunkt der Ankündigung der Transaktion im März 2023 rund 3 Milliarden Franken für die ganze Bank.
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(AWP)