Nach Schweizer Recht ist Milch laut dem Gericht definiert als «das durch Melken gewonnene Erzeugnis aus der Eutersekretion von Tieren der Gattung der Säugetiere». Diese Bezeichnung ist geschützt und darf nicht für pflanzliche Alternativen verwendet werden.
Zudem sei die Aufmachung der Hafergetränke-Packung geeignet, Konsumenten in die Irre zu führen. Die von Danone Schweiz vertriebene Verpackung trug die Aufschrift «Shhh... this is not milk» («Psst ... das ist keine Milch»), wobei ein weisser Tropfen den Buchstaben «i» in «Milk» ersetzte.
Das Zürcher Kantonslabor hatte den Verkauf des Produkts bereits im März 2022 untersagt, da es gegen die Bestimmungen des Lebensmittelrechts verstosse. Dieser Entscheid wurde vom Zürcher Verwaltungsgericht bestätigt, worauf Danone den Fall an das Bundesgericht weiterzog.
Die Lausanner Richter wiesen die Beschwerde nun ab. Gemäss Lebensmittelgesetz dürfen Präsentation und Kennzeichnung von Lebensmitteln nicht irreführend sein, insbesondere hinsichtlich Herstellung, Zusammensetzung und Art des Produkts.
Diesen Entscheid werde Danone Schweiz umsetzen und die entsprechenden Anpassungen vornehmen, teilte ein Sprecher am Freitag mit. (Urteil 2C_47/2025 vom 27. März 2026)
(AWP)
