Das Waadtländer Kantonsgericht verurteilte den kanadischen Geschäftsmann 2021 zu einer bedingten Geldstrafe von 270 Tagessätzen zu 3000 Franken und zur Millionen-Busse. Der in der Waadt wohnhafte Mann wurde des Steuerbetrugs für schuldig befunden.

Die Anklage stützte sich auf Ermittlungen, die insbesondere in den USA und Grossbritannien wegen des Verdachts auf Korruption im Zusammenhang mit dem Handel mit Aluminium durchgeführt worden waren. Ein britisches Gericht sprach den Kanadier im Dezember 2013 frei. Im Schweizer Verfahren ging es darum, dass er seine Tätigkeit als Händler verschwiegen und die Einnahmen nicht versteuert hatte.

Das Bundesgericht hatte dieses Urteil erstmals 2022 wegen einer Verletzung des rechtlichen Gehörs aufgehoben. Zudem war die Anklage mangelhaft. In einem am Freitag veröffentlichten Entscheid hat es den vorinstanzlichen Schuldspruch erneut aufgehoben.

Diesmal haben die Bundesrichter festgehalten, dass ein von der Bundesanwaltschaft gegen den Händler geführtes Verfahren wegen eines ähnlichen Tatkomplexes im Juni 2021 eingestellt worden sei. Dies kommt einem Freispruch gleich. Der Geschäftsmann könne deshalb nicht in der gleichen Sache nochmals beurteilt werden.

Laut Bundesgericht ist der gleiche Sachverhalt von der Waadtländer Justiz mit der Brille des Verwaltungsstrafrechts und von der Bundesanwaltschaft unter dem Blickwinkel des Strafrechts untersucht worden.

Keine Widerhandlung

Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrer Verfügung festgehalten, dass die Tatbestandsmerkmale der ungetreuen Geschäftsbesorgung und der Geldwäscherei nicht erfüllt seien. Diese Schlussfolgerung hatte sie dazu veranlasst, das Verfahren einzustellen.

Das Bundesgericht schreibt, die Bundesanwaltschaft habe das Risiko ihrer Verfahrenseinstellung für das parallel von der Waadtländer Justiz geführte Verfahren sehr wohl in Betracht gezogen. Im September 2020 habe sie ihr eigenes Verfahren bis zu einem Entscheid im kantonalen Verfahren sistiert. Die entsprechende Anordnung sei von der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts im März 2021 jedoch aufgehoben worden

Diese Elemente zeigten deutlich, dass gegen den Beschwerdeführer zwei verschiedene Untersuchungen wegen desselben Sachverhalts geführt worden seien, folgert das Bundesgericht. Die Einstellung des ersten Verfahrens schliesst somit eine Verurteilung im zweiten aus. (Urteil 6B_1230/2023 vom 6.2.2025)

(AWP)