EWB analysiere das Urteil des Bundesgerichts und warte die kommenden Schritte der Elcom ab, schrieb das Energieunternehmen am Dienstag in einer Mitteilung. Beim Verfahrenswert handle es sich um einen tiefen zweistelligen Millionenbetrag. Der Rechtsstreit zwischen EWB und der Elcom schwelt seit fast 15 Jahren.

Im November 2024 hatte das Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde der Elcom gegen EWB abgewiesen. Es war zum Schluss gelangt, dass das Reglement von EWB die Grundlage für die Gewinnerzielung sei und eine Abgabe spezifisch auf dem Tarifbestandteil der Energie vorsieht. Diesen Entscheid hat das Bundesgericht nun gekippt.

Die Elcom vertritt den Standpunkt, dass die Gewinnablieferung an die Stadt Bern in den Jahren 2009 und 2010 über die Netzkosten hätte erfolgen sollen und nicht über die Energielieferung.

EWB hingegen schlug 2009 und 2010 die abgelieferten Gewinne an die Stadt Bern dem Energietarif zu. Es hätten damals Unklarheiten bei der Anwendung neuer regulatorischer Vorgaben bestanden, so EWB. Die Erkenntnisse aus dem Verfahren seien in die Tarifkalkulation eingeflossen und würden seitdem umgesetzt.

(AWP)