Die frühere UPC Schweiz (heute Sunrise) hatte ab 2017 im nationalen Markt für das Bereitstellen von Übertragungen der Spiele der obersten zwei Eishockey-Ligen eine marktbeherrschende Stellung. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht in einem am Donnerstag publizierten Urteil.

UPC Schweiz hatte die exklusiven Übertragungsrechte für die Eishockey-Spiele im Sommer 2016 ab der Saison 2017/2018 für fünf Jahren erworben. Das Unternehmen weigerte sich in der Folge, Offerten an Swisscom beziehungsweise deren Pay-TV-Plattformen zu unterbreiten.

Wirksame Konkurrenz

Die verweigerten Eishockey-Übertragungen betrafen laut dem höchsten Schweizer Gericht Inhalte, die notwendig waren, um auf dem TV-Plattformmarkt wirksam konkurrieren zu können.

Das Bundesgericht hat auch die Rügen zur Höhe der Sanktion abgewiesen. Es bleibt damit bei 29,1 Millionen Franken, wie es das Bundesverwaltungsgericht als Vorinstanz bestimmte. (Urteil 2C_683/2023 vom 24.9.2025)

(AWP)