Dies hat das Bundesgericht entschieden. Grund dafür sind die Ukraine-Verordnung der Schweiz und internationale Sanktionsbestimmungen.
Die Ros Agro wurde über ein Firmenkonstrukt vom russischen Oligarchen Vadim Moshkovich kontrolliert. Im März 2022 wurde dieser in der EU, der Schweiz und in Grossbritannien auf die Sanktionsliste gesetzt. Damit wurden die bei der UBS deponierten Finanzwerte gesperrt, damit sie nicht abfliessen können. Dies geht aus einem am Mittwoch publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Mit dem Verkauf eines Aktienanteils veränderten sich auf den ersten Blick die Eigentumsverhältnisse an Ros Agro. Die UBS konnte aber aufzeigen, dass der begründete Verdacht besteht, dass die Ros Agro weiterhin vom russischen Oligarchen kontrolliert wird. Diese Sicht bestätigt nach dem Zürcher Handelsgericht auch das höchste Schweizer Gericht.
Kündigung ändert nichts
Auch die Kündigung des Bankvertrags durch das Unternehmen im Oktober 2022 ändert gemäss Bundesgericht nichts daran, dass die Bank ihren gesetzlichen in- und ausländischen Verpflichtungen nachkommen muss. Dies bedeutet im konkreten Fall, dass sie die Finanzwerte nicht herausgeben darf. Ansonsten würde der Sinn und Zweck der Sanktionsverordnungen unterlaufen.
Diese würden auch nach einer Kündigung des Bankvertrags bei der Liquidation der geschäftlichen Beziehung gelten. Vorliegend geht es um rund 10 Millionen US-Dollar und Aktien der Ros Agro, die bei der UBS deponiert sind. (Urteil 4A_455/2025 vom 21.5.2026)
(AWP)

