Bellinzona (awp/sda) - Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen das vom Parlament verabschiedete Budget des Kantons Tessins für das Jahr 2024 abgewiesen. Die Beschwerde eingereicht hatten der ehemalige Tessiner Regierungsrat Manuele Bertoli (SP) und ein Parteikollege.
Gemäss den Beschwerdeführern soll das Budget unzulässigerweise zwei Bestimmungen enthalten, die nicht dem Referendum unterliegen. Diese betreffen die Kosten im Asylwesen sowie die Personalpolitik bei den Kantonsangestellten.
Mit dem Gutheissen des Budgets 2024 in dieser Form habe das Kantonsparlament den Tessinerinnen und Tessinern ein verfassungsmässiges Grundrecht vorenthalten, so die Argumentation der Beschwerdeführer. Sie verlangten die Aufhebung der beiden Bestimmungen.
Das Bundesgericht kommt in seinem am Montag publizierten Entscheid zum Schluss, die Beschwerdeführer hätten nicht geltend gemacht, dass in Anbetracht des Zeitpunkts der Durchführung der angefochtenen Bestimmungen ein «erheblicher und und nicht wiedergutzumachenden Schaden» entstünde. Dies hätten sie glaubhaft machen müssen.
Zudem habe es die Tessiner Regierung zwar abgelehnt, eine Stellungnahme abzugeben. Dies bedeute aber nicht, dass sie beabsichtige, die kritisierten Normen sofort umzusetzen, hält das Bundesgericht fest.
(AWP)