Die beiden Beschwerden, die sich gegen das kommunale Reglement zur Einschränkung kommerzieller Werbung richteten, behandelte das Bundesgericht gemeinsam. In einem am Freitag veröffentlichten Urteil kamen die Richter in Lausanne zum Schluss, dass keine schwerwiegende Beeinträchtigung der Wirtschaftsfreiheit oder des Eigentumsrechts vorliegt.
Nach Vernier GE im Jahr 2023 hatte auch Lancy im April 2024 kommerzielle Werbung auf öffentlichem Grund verboten, um das Stadtbild zu schützen. Dieses Verbot wurde von Referendumsführern angefochten, die es als «Zensur» bezeichneten, welche «vorschreibt, was die Bevölkerung sehen darf und was nicht». Im November 2024 nahm die Stimmbevölkerung in Lancy das Werbeverbot knapp an.
Umsatzverluste befürchtet
Die Aussenfassade des Stade de Genève, die teilweise vom öffentlichen Raum aus sichtbar ist, wird für Werbezwecke vermarktet. Die Beschwerdeführer beklagten, dadurch erhebliche Einnahmen zu verlieren, und sahen eine schwere Verletzung der Wirtschaftsfreiheit und des Eigentumsrechts. Doch laut den Bundesrichtern besteht in diesem Fall ein öffentliches Interesse, das eine Einschränkung dieser Rechte rechtfertigt.
Das betroffene Unternehmen und der FC Servette argumentierten ausserdem, dass das Verbot das Ziel der Stadbildpflege verfehle, da Fahrzeuge der Genfer Verkehrsbetriebe (TPG), die durch das Gemeindegebiet fahren, mit kommerzieller Werbung bedeckt seien. Dieses Argument wies das Bundesgericht zurück: Das Verbot erfülle seinen Zweck auch dann, wenn solche Fahrzeuge vorbeifahren.
Laut den Beschwerdeführern stellte das Verbot zudem eine unzulässige Einschränkung des in der Bundesgesetzgebung garantierten freien Marktzugangs dar. Doch das Gericht in Lausanne befand, dass das angefochtene Reglement lediglich eine Vorschrift über den Standort kommerzieller Werbung auf privatem Grund enthalte. Letztlich wies das Bundesgericht alle Beschwerdepunkte zurück.
Ähnliche Vorstösse in anderen Städten
Zuvor hatten die Richter in Lausanne bereits die Beschwerde von Gegnern des Werbeverbots auf öffentlichem Grund in Vernier abgelehnt. Auch dort hatten die Beschwerdeführer eine übermässige Einschränkung der Rechte wirtschaftlicher Akteure kritisiert.
In der Stadt Genf lehnten die Stimmberechtigten 2023 die Initiative «Genève Zéro pub» (Genf Null Werbung) ab. Auch in anderen Schweizer Städten wurden in der vergangenen Jahren Verbote für kommerzielle Aussenwerbung gefordert, so zum Beispiel in Bern, Zürich, Lausanne und Delsberg.
In Bern lehnte das Stadtparlament ein geplantes Verbot kommerzieller Aussenwerbung erst vor zwei Wochen wieder ab, nachdem es sich zuvor dafür ausgesprochen hatte. In Zürich sollen nach dem Willen des Stadtparlaments nur noch das lokale Gewerbe oder die öffentliche Hand Werbung machen dürfen. (Urteile 2C_293/2024 und 2C_642/2024 vom 8. September 2025)
(AWP)