Es gebe keine objektiven Gründe, welche die Verfahrensdauer von acht Jahren in den vorliegenden Fällen rechtfertigen würden. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht in vier am Dienstag publizierten Urteilen. Es hat die von der Eidgenössischen Wettbewerbskommission (Weko) verfügten Sanktionen um jeweils 25 Prozent gekürzt.

Die Weko hatte ihre Untersuchung im Februar 2006 nach einer Selbstanzeige der Deutschen Lufthansa eröffnet. Ihre Verfügung versandte sie den Parteien im Januar 2014, wie aus dem Bundesgerichts-Urteil hervor geht.

Zuschläge abgesprochen

Ursprünglich sollten die British Airways, Scandinavian Airlines, Singapore Airlines und American Airlines eine Sanktion von total 3,8 Millionen Franken zahlen. Der Betrag wird neu auf insgesamt 2,88 Millionen Franken angesetzt. Die Weko hatte 2014 elf Unternehmen mit total 11 Millionen Franken sanktioniert.

Die Fluggesellschaften hatten sich bei den Frachtraten, Treibstoffzuschlägen, Kriegsrisikozuschlägen, Zollabfertigungszuschlägen für die USA und der Kommissionierung von Zuschlägen abgesprochen. Alle diese Elemente sind Bestandteil des Preises, der für Transporte von Luftfracht verrechnet wird. (Urteil 2C_65/2023 und weitere vom 19.2.2025)

(AWP)