Die Landesregierung schickte am Mittwoch die Eckwerte für die Unterstützung des Sport-Grossanlasses in die Vernehmlassung, wie sie mitteilte. Bis Mitte März können sich nun interessierte Kreise dazu äussern.
Der Betrag von 200 Millionen Franken entspricht dem Antrag des Vereins Switzerland 2038. Er setzt sich den Angaben des Bundesrats zufolge wie folgt zusammen: 60 Millionen Franken sollen der Mitfinanzierung der Paralympischen Winterspiele dienen. Mit 50 Millionen Franken wird die Nutzung des öffentlichen Verkehrs durch Zuschauerinnen und Zuschauer vergünstigt.
80 Millionen Franken möchte der Bundesrat dem von Swiss Olympic beauftragten Trägerverein des Projekts zur Verfügung stellen. Mit dem Geld soll dieser die Bereitstellung der Wettkampfstätten mitfinanzieren können. 10 Millionen Franken sollen zur Deckung von noch nicht absehbaren weiteren Aufwänden des Vereins bereitgestellt werden.
Sicherheitsausgaben separat finanziert
Nicht enthalten im vorgeschlagenen Bundesbeitrag sind Sicherheitsaufgaben, die der Bund im Rahmen seiner üblichen Zuständigkeit übernehmen wird. Dabei geht es unter anderem um mögliche Einsätze von Armee und Zivilschutz sowie die Leistungen von Zoll und Grenzschutz, des Bundesamts für Polizei sowie des Nachrichtendienstes des Bundes. Die Hauptverantwortung für die Sicherheit liege bei den Kantonen, betonte der Bundesrat in seinem Communiqué.
Eine Botschaft ans Parlament will der Bundesrat voraussichtlich im Juni verabschieden. Er sehe die Chancen, die ein solcher internationaler Grossanlass für die Schweiz biete, schreibt er. Positive Auswirkungen erwartet die Landesregierung unter anderem für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die langfristige touristische Wertschöpfung und das internationale Ansehen der Schweiz.
Keine Volksabstimmung auf Bundesebene
Im Grundsatz hatte sich die Landesregierung bereits im September 2024 für das Vorhaben ausgesprochen. Dem fakultativen Referendum unterstellen will sie den Grundsatz- und Planungsbeschluss nicht. Das erwartete finanzielle Engagement des Bundes sei erheblich kleiner als bei früheren Kandidaturen, begründete der Bundesrat am Mittwoch seine Haltung in dieser Frage. Die Risiken für den Bund schienen kontrollierbar, schrieb er.
Möglich sind Volksabstimmungen über die Winterspiele dennoch, allerdings auf kantonaler oder kommunaler Ebene. Aufgrund des dezentralen Austragungskonzepts hätten die Parlamente und gegebenenfalls die Bevölkerung von einigen Austragungsorten und -kantonen die Möglichkeit, sich zum Vorhaben zu äussern, schrieb der Bundesrat dazu.
Defizitgerantie durch Private
Der Verein Switzerland 2038 hatte seine Pläne am Montag in Bern der Öffentlichkeit vorgestellt. Er führt dazu einen «privilegierten» Dialog mit dem Internationalen Olympischen Komitee (IOK). Das bedeutet, dass die Schweiz mit einer möglichst ausgefeilten und überzeugenden Bewerbung bis Ende 2027 beim IOC Exklusivität geniesst.
Der Verein rechnet mit Gesamtkosten von rund 2,2 Milliarden Franken. Vorgesehen sei, so die Initianten, dass davon 82 Prozent von Privaten finanziert werden soll und 18 Prozent von der öffentlichen Hand. Einen Grossteil der Einnahmen will er aus Sponsoring, Merchandising, Ticketverkauf und einem Beitrag des Internationalen Olympischen Komitees generieren. Auch die vom IOK geforderte Defizitgarantie sollen Private sprechen. Geplant ist dafür ein Umfang von 200 Millionen Franken.
Austragungsorte im ganzen Land
Erhält das Projekt den Zuschlag, wäre erstmals ein ganzes Land und nicht eine Stadt oder Region Gastgeber der Winterspiele. Konkret werden im Olympia-Projekt als Austragungsorte für rund 120 Wettkämpfe in mehr als einem Dutzend Sportarten Genf, Lausanne, Crans-Montana VS, Engelberg OW, Zürich, Zug, Lugano, Lenzerheide GR und St. Moritz GR genannt. Als Ort für die Eröffnungsfeier ist gemäss aktuellem Planungsstand Lausanne angedacht, für die Schlussfeier Bern.
Für die Paralympics, die traditionsgemäss wenige Wochen nach Ende der Olympischen Spiele stattfinden, sollen Genf, Lausanne, Lenzerheide und St. Moritz zum Zuge kommen. Bern ist Austragungsort der Eröffnungs- und auch der Schlussfeier. Änderungen seien aufgrund des langen Zeithorizonts bis 2038 jedoch möglich, wie es vonseiten des Vereins Switzerland 2038 hiess.
(AWP)
