Noch bis Ende 2027 gilt für Beherbergungsbetriebe ein Mehrwertsteuer-Satz von 3,8 Prozent - der Normalsatz liegt bei 8,1 Prozent. Das Parlament forderte, für Beherbergungsbetriebe auch nach 2027 den tieferen Satz anzuwenden. Die Mehrheit in den Räten argumentierte mit der wirtschaftlichen Bedeutung des Tourismus.

Doch der Bundesrat war und ist dagegen. Gelte der Sondersatz weiterhin, gingen dem Bund pro Jahr Einnahmen von schätzungsweise rund 300 Millionen Franken verloren, macht er zu seiner am Mittwoch verabschiedeten Botschaft ans Parlament geltend. Dieser Betrag müsste wegen der Schuldenbremse anderweitig kompensiert werden.

Damit der Hotel-Sondersatz als Massnahme zur Förderung einer einzelnen Branche regelmässig politisch diskutiert werden kann, schlägt der Bundesrat nun vor, ihn erneut zu befristen, dieses Mal bis Ende 2035. Er findet aber, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen für den Sondersatz nicht mehr gegeben seien.

Deshalb verzichtet er darauf, dem Parlament einen Antrag auf Zustimmung zur Vorlage zu stellen, wie er schreibt. Der Bundesrat argumentiert zudem, dass der Tourismus sich positiv entwickelt habe. Auch eine Minderheit in den Räten fand, dass Hotelbetriebe über die Mehrwertsteuer nicht mehr subventioniert werden müssten.

Der Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsbetriebe wurde 1996 befristet eingeführt, mit Rücksicht auf die damals kriselnde Branche. Bisher wurde der Sondersatz sechsmal verlängert.

(AWP)