Die Beteiligung am europäischen Binnenmarkt sei für die Schweiz «vital», sagt Cassis. Und sie werde noch bedeutender, wenn andere Märkte «nicht mehr oder nur noch unter schlechteren Bedingungen zugänglich sind».

Begrenzung der dynamischen Rechtsübernahme

Ein zentrales Element der neuen Abkommen sei die Schutzklausel zur Personenfreizügigkeit. Sie ermögliche es der Schweiz, «schwerwiegende Probleme vor einem paritätischen Schiedsgericht feststellen zu lassen und bei einem positiven Entscheid Massnahmen zu erlassen - bis hin zu einer Einschränkung der Zuwanderung».

Die dynamische Rechtsübernahme sei auf «fünf bestehende und zwei neue Abkommen» begrenzt. «Wir können die Übernahme weiterhin ablehnen, worauf die EU im schlimmsten Fall Ausgleichsmassnahmen ergreifen kann», erklärt Cassis.

Wichtigkeit neuer Abkommen

Einen gewissen Souveränitätsverlust der Schweiz räumt Cassis aber ein: «Jeder Vertrag - auch mit einer Bank oder einem Autohändler - führt zu einem Verlust an Souveränität.» Entscheidend sei jedoch das Kosten-Nutzen-Verhältnis. Cassis zeigt sich überzeugt, dass die Vorteile - wie eine gesicherte Forschungszusammenarbeit und eine verbesserte Stromversorgung - diesen Nachteil überwiegen.

Gleichzeitig warnt der Bundesrat: Die bestehenden bilateralen Abkommen seien nicht weiterhin tauglich. «Wenn die neuen Abkommen nicht zustande kommen, wird die EU das zwar akzeptieren müssen, aber kaum Interesse haben, einen dritten Anlauf zu wagen. Jedenfalls nicht in den nächsten zehn oder zwanzig Jahren.»

jl

(AWP)