Das Verhandlungsresultat zwischen der Schweiz und der EU sei für beide Seiten «win-win», sagte Cassis an einer gemeinsamen Medienkonferenz im Hauptgebäude der EU-Kommission. Das nun unterzeichnete dreiseitige Dokument soll eine konstruktive Basis für die nächsten Etappen darstellen.
Sefcovic sprach von einem «erneuten wichtigen Schritt nach Vorne». Insbesondere in herausfordernden wirtschaftlichen und geopolitischen Zeiten sei es wichtig einen Schritt zueinander zu machen und nicht auseinanderzudriften, so der EU-Handelskommissar.
Kooperation in sieben Bereichen verbessern
Mit der Erklärung könne die Kooperation in sieben Bereichen verbessert werden. Cassis zählte die Forschung, den Strom, die Gesundheit, den Verkehr, den Finanzdialog, das MRA (gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen) und mögliche Interferenzen auf.
Der letzte Punkt zielt darauf ab, dass beide Seiten den erfolgreichen Abschluss des Prozesses unterstützen und gleichzeitig ihre bilateralen Beziehungen festigen, wie es in der Erklärung hiess.
Im Bereich der Forschung sehen beide Partner ein rückwirkendes Abkommen, welches im November dieses Jahres unterzeichnet werden soll, vor. Das Abkommen soll Forschenden in der Schweiz ab Anfang 2025 eine vollwertige Teilnahme an den Europäischen Forschungs- und Ausbildungsprogrammen Horizon Europe und Euratom ermöglichen.
Weiter wird die Zusammenarbeit für den sicheren und reibungslosen Betrieb der Stromnetze geregelt. Zudem wird sich die Schweiz an den Gesundheitsinstrumenten der EU auf technischem Niveau beteiligen können. Im Bereich des Landverkehrs werden Übergangsmassnahmen über das Jahr 2025 hinaus verlängert. Sie sollen einen reibungslosen Bahnverkehr ermöglichen.
Übergangsmassnahmen bis zum Inkrafttreten
Das Abkommen im Bereich der gegenseitigen Anerkennung der Konformitätsbewertungen (MRA), das für die Schweizer Exportwirtschaft von Bedeutung ist, werde erst beim Inkrafttreten des Gesamtpakets aktualisiert. Nicht alle Probleme könnten in der Übergangsphase gelöst werden, sagte Cassis.
Das unterzeichnete Dokument regelt den Zeitraum vom materiellen Ende der Verhandlungen am 20. Dezember 2024 bis zum Inkrafttreten des Abkommenspakets. Laut Sefcovic, der aus der gemeinsamen Erklärung vorlas, haben die Übergangsmassnahmen kein Ablaufdatum.
(AWP)