Justizminister Beat Jans sagte am Freitag in Bern vor den Medien, in der aktuellen Lage sei eine Weiterführung dieses Status die beste Lösung. Der Bundesrat hat aber ein Konzept mit dem Titel «Zukunft Status S» in eine Konsultation gegeben.
Laut dem Bundesrat dient es der Vorbereitung auf drei mögliche Szenarien: auf eine Weiterführung des Schutzstatus S, auf eine vollständige Aufhebung im Falle eines stabilen Waffenstillstands und auf einen Ausstieg aus dem Schutzstatus S bei anhaltendem Konflikt.
Am Ende des Sommers will der Bundesrat nach Abschluss der Konsultation einen Entscheid treffen. Jedes Jahr muss der Bundesrat neu prüfen, ob der Schutzstatus noch gelten soll oder nicht. Inzwischen gilt der Schutzstatus S für 72'000 Ukrainerinnen und Ukrainer in der Schweiz.
Mit dem Schutzstatus S erhalten Betroffene rasch ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz und können unter anderem eine Arbeit aufnehmen. Ein ordentliches Asylverfahren müssen sie nicht durchlaufen.
Eventuell kein Schutz mehr für Wehrpflichtige
Ebenfalls in Konsultation gibt die Landesregierung die Frage, ob Ukrainer im wehrpflichtigen Alter weiterhin vom Schutzstatus S sollen profitieren können oder ob der Schutz eingeschränkt wird. Die Europäische Union diskutiert derzeit darüber.
Jans sagte, die Schweiz habe sich bisher beim Schutzstatus S eng mit der EU abgestimmt und werde dies auch weiterhin tun. Die EU habe gesagt, eine allfällige Einschränkung des Schutzstatus S für Wehrpflichtige werde nur für Neuankömmlinge gelten, und es seien auch Ausnahmen vorgesehen. Definiert sei aber noch nichts.
Aufenthaltsbewilligungen rücken näher
Ob es mit dem Schutzstatus S weitergeht, ist derzeit von besonderer Bedeutung, weil der Krieg in der Ukraine vor bald fünf Jahren begann. Im Asylgesetz steht, dass Schutzbedürftige von den Kantonen eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, wenn der Bundesrat den vorübergehenden Schutz des Status S nach fünf Jahren noch nicht aufgehoben hat.
Laut Jans werden im kommenden Jahr rund 46'000 Personen mit Schutzstatus S seit fünf Jahren in der Schweiz leben. Bekommen sie eine Aufenthaltsbewilligung, wird diese aber an den Schutzstatus S gekoppelt sein. Die «Rückkehrorientiertheit» werde damit nicht aufgehoben, so Jans.
Allerdings können Ukrainerinnen und Ukrainer mit Schutzstatus S laut Jans auch als «Härtefall» eine unbefristete Aufenthaltsbewilligung beantragen. Und gemäss geltendem Recht muss sich der Bund während zehn Jahren an den Sozialhilfeausgaben der Kantone beteiligen.
Mehrkosten für die Kantone
Mit dem Entlastungspaket 2027 haben die eidgenössischen Räte aber im Frühling beschlossen, dass diese Hilfe nur noch während fünf Jahren fliessen soll.
Die Kantone haben in dieser Situation gefordert, dass der Bund eine Asylverordnung anpasst, sodass sie selber die Unterstützungsstandards festlegen können. Diesem Wunsch will der Bundesrat per 1. März 2027 entsprechen.
Wie Christoph Amstad, Obwaldner Regierungsrat und Vizepräsident der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK), in Bern vor den Medien sagte, führt der Parlamentsentscheid zu Mehrkosten bei den Kantonen von 300 Millionen Franken.
mk/
(AWP)
