Der Entwurf der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) sei eine «massvolle Flexibilisierung», welcher es weiterhin den Kantonen überlasse, wie sie mit der Sonntagsarbeit umgingen. Das teilte der Bundesrat nach seiner wöchentlichen Sitzung vom Mittwoch mit. Es gehe um Tage, an denen das Verkaufspersonal von den Betrieben ohne Ausnahmebewilligung beschäftigt werden dürfe.

Das Gesetzesprojekt der WAK-S geht zurück auf eine Standesinitiative des Kantons Zürich, welcher auch die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats Folge gab. In der Folge arbeitete die WAK-S auf der Basis der Standesinitiative ein Gesetzesprojekt aus.

Sie argumentierte, die Sonntagsarbeit solle flexibilisiert werden, um den veränderten Einkaufsbedürfnissen und der Konkurrenz durch den Online-Handel Rechnung zu tragen. Die Regeln des Parlamentsbetriebs sehen vor, dass der Bundesrat sich zu solchen Erlassentwürfen äussern kann. Die WAK-S wird sich nun mit dieser Stellungnahme befassen. Anschliessend gelangt der Gesetzesentwurf vors Parlament.

Kritik von SGB und SP

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB hat den Entwurf kritisiert. Das Ansinnen sei unsozial, gefährde die Gesundheit der Angestellten und missachte demokratische Entscheide. Die Bevölkerung habe Sonntagsverkäufe an der Urne regelmässig abgelehnt.

Die SP Schweiz kritisierte am Mittwoch die Stellungnahme des Bundesrats. Auch sie schrieb, die meisten jüngeren Abstimmungen hätten gezeigt, dass die Bevölkerung keine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten wolle. Die SP werde den Entwurf in der parlamentarischen Beratung «mit aller Entschlossenheit bekämpfen».

(AWP)