Der Bundesrat nahm am Mittwoch zu den beiden gleichlautenden Motionen Stellung. Eingereicht hatten diese SP-Ständerätin Mathilde Crevoisier Crelier (JU) und SP-Nationalrat David Roth (LU). Sie befürchten, dass es im Rahmen der Verhandlungen mit den USA im Zollstreit zu einer Lockerung des Verbots der Einfuhr sogenannter Chlor-Poulets kommen könnte.
Hintergrund der Diskussion ist die in den USA gängige Praxis, Poulets nach der Schlachtung in Chlor oder anderen Chemikalien zu baden, um Keime abzutöten. In der Schweiz und der EU ist dies verboten, stattdessen setzen die Behörden in Europa auf strenge Hygienestandards, um einen Keimbefall zu verhindern. Das Thema des Imports von US-Geflügelfleisch sorgt bei Verhandlungen über Handelsverträge zwischen den USA und europäischen Staaten seit Jahren für Kontroversen.
In der schriftlichen Begründung der Motion räumen Cervoisier Crelier und Roth ein, dass schon heute ein Importverbot bestehe. Dieses könne der Bundesrat aber per Verordnungsänderung einfach aufheben. Dadurch würde ihrer Ansicht nach das Vertrauen auch in die Schweizer Lebensmittel erschüttert. «Eine glaubwürdige Schweiz darf ihre Gesundheits- und Agrarnormen nicht unter dem Druck einer Grossmacht aufgeben.»
Der Bundesrat versicherte in seiner Antwort auf die Vorstösse, er stelle sicher, dass die Schweizer Regelung mit jener der EU vereinbar bleibe. Dies gelte besonders im Hinblick auf das neue Abkommen über Lebensmittelsicherheit mit Brüssel. Zudem verwies die Landesregierung auf das bestehende Importverbot auf Verordnungsebene.
(AWP)
