Damit kann die Strafverfolgung in der Schweiz gemäss dem voraussichtlich Ende 2026 in Kraft tretenden Flugpassagierdatengesetz entsprechende Daten bearbeiten. Übernehmen sollen die Aufgabe auf beiden Seiten sogenannte Passenger Information Units (PIU), wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte.
Schweizer Fluggesellschaften übermitteln ihre Daten an die EU-Staaten gemäss dem Flugdatenpassagiergesetz. Wie der Bundesrat weiter mitteilte, garantiert das Abkommen einen hohen Datenschutz. So definiert es die Datensicherheit, Massnahmen bei Sicherheitsverstössen, die Protokollierungspflicht, Aufbewahrungsfristen und die Informationspflicht gegenüber den Passagieren.
Das Abkommen handelten das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement und das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten aus. Die Verhandlungen mit der EU-Kommission starteten im März 2024 und fanden im Juni 2025 ihren Abschluss auf technischer Ebene.
Die Paraphierung des Vertrags erfolgte am 7. Oktober. Der Bundesrat und die EU-Kommission können das Abkommen unterschreiben, sobald die EU ihre internen Prozesse abgeschlossen hat. Den Angaben zufolge ist das voraussichtlich im Frühling 2026 der Fall.
Damit die Passagierinformationsstellen (PIU) auf Anfang 2027 bereit stehen, beschloss der Bundesrat drei Artikel im Flugpassagierdatengesetz bereits in Kraft zu setzen. Dadurch können die Kantone ihre Aufbauarbeiten fortführen.
(AWP)