Der Vorbehalt betrifft namentlich die Ergebnisse einer Untersuchung zu mutmasslichen Unregelmässigkeiten bei Panzergeschäften, wie die Landesregierung am Mittwoch mitteilte. Zudem geht es dabei um Mängel in der Führung und Steuerung des Konzerns, welche die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) in drei im Februar publizierten Berichten bei der Ruag ausgemacht hatte.
Der Entscheid bedeutet, dass sich der Bund vorerst vorbehält, gegenüber den Mitgliedern des Verwaltungsrats Ansprüche im Zusammenhang mit den Missständen geltend zu machen.
Auch im operativen Geschäft des Technologiedienstleisters der Armee sieht der Bundesrat die Ziele nur teilweise erreicht, wie er schrieb. Zwar habe die Ruag ihre Leistungen grösstenteils bedarfsgerecht erbracht. Die Kundenzufriedenheit sei aber gegenüber 2023 markant gesunken, insbesondere, weil Termine mangelhaft eingehalten worden seien.
Auch das finanzielle Ergebnis der Ruag MRO bleibt nach Aussage des Bundesrats trotz einer Verbesserung im Vorjahr nach wie vor hinter den Erwartungen des Bundes als Eigner zurück.
(AWP)