«Dabei werden die gleichen Verfahren durchgeführt, wie bei längeren Verfahren. Jeder Gesuchsteller erhält eine Rechtsvertretung und kann bis vor Bundesverwaltungsgericht rekurrieren. Im Pilot in Zürich gab es in diesen Verfahren nach jetzigem Stand bisher keinen einzigen Rekurs», sagte Jans.

Es gehe darum, die Hilfe für echte Schutzbedürftige zu verbessern. «Wenn wir bei der gesamtschweizerischen Umsetzung sehen, dass wir die Verfahrens-Rechte der Betroffenen nicht garantieren können, dann gehen wir hin und lösen auch dieses Problem», so der Bundesrat.

Der neue Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) erklärte, dass dabei die Verfahrens-Rechte der Betroffenen garantiert werden müssten. Die Verschärfungen im Asylbereich hatte Jans am Dienstag an einer Medienkonferenz während eines Besuchs im Bundesasylzentrum von Chiasso TI angekündigt.

Aufruf zu Solidarität

Angesichts des seit zwei Jahre andauernden Kriegs in der Ukraine rief Jans zu internationaler Solidarität auf. Die Schweiz trage die Sanktionen gegen Russland mit, engagiere sich humanitär und international, fuhr der Justizminister fort.

Den wichtigsten Beitrag aber habe die Schweizer Bevölkerung geleistet, indem sie 65'000 Geflüchtete aufgenommen habe, hielt Jans fest. «Die Solidarität mit den Ukrainerinnen und Ukrainern war und ist gross. Und sie muss es bleiben. Denn das Töten durch Putins Kriegsmaschinerie geht weiter», fügte Jans hinzu.

(AWP)