Um das drohende Defizit von rund 600 Millionen Franken abzuwenden, schlägt die Landesregierung mehrere Massnahmen vor, wie sie am Mittwoch mitteilte. Finanzministerin Karin Keller-Sutter hatte in der Frühjahrssession Selbiges bereits angekündigt. «Was wir nicht im Entlastungspaket bereinigen können, müssen wir im schwach gebundenen Bereich kürzen», sagte sie damals.

Nun wird es konkreter: Nach den Plänen des Bundesrats sollen die schwach gebundenen Ausgaben im nächsten Jahr gegenüber dem ursprünglich vorgesehenen Finanzplan um ein Prozent gekürzt werden. Die Querschnittkürzung entspricht einer Entlastung von gut 300 Millionen Franken. Betroffen sind Ausgabenposten, bei denen die Gelder nicht vertraglich festgelegt oder gesetzlich vorgeschrieben sind - beispielsweise die Bildung, die Entwicklungshilfe und die Landwirtschaft.

Bundespersonal, Fondseinlagen und Forschung

Die andere Hälfte der Entlastung soll einerseits mit einer Reduktion des Teuerungsausgleichs für das Bundespersonal erwirkt werden. Das Entlastungspotenzial liegt laut dem Bundesrat bei 30 Millionen Franken.

Zudem sollen die Reserven von gut dotierten Fonds sowie von bundesnahen rechtlich selbständigen Einheiten genutzt werden. Damit gemeint sein könnten beispielsweise die Fonds für die Strassen- und Bahninfrastruktur.

Schliesslich plant der Bundesrat eine Umverteilung der Mittel zwischen der nationalen Forschungs- und Innovationsförderung und den Forschungsrahmenprogrammen der EU, beispielsweise Horizon Europe. Dabei geht es laut der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) um 40 Millionen Franken. Die Anpassung diene als Ausgleich für den von der Landesregierung beantragten Nachtrag zum Budget 2026 in Höhe von 67,3 Millionen Franken für die EU-Programme.

Beschränkter Handlungsspielraum

Die Ausgabenbremse ist für den Bundesrat alternativlos, wenn die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse eingehalten werden soll. «Es ist nicht davon auszugehen, dass dieses strukturelle Defizit durch allfällige höhere Einnahmen ausgeglichen werden kann», schreibt er. Deshalb wolle er das Minus mit einer Kombination aus gezielten Kürzungen und linearen Kürzungen bei den schwach gebundenen Ausgaben beseitigen.

Das Parlament hatte im Rahmen des Entlastungspakets 27 breit über mögliche gezielte Massnahmen diskutiert und diverse Massnahmen abgelehnt. Das Potenzial für weitere gezielte Massnahmen ist laut dem Bundesrat daher beschränkt.

Ende Juni 2026 soll - gestützt auf die neuen Konjunkturprognosen und die bis dahin aktualisierten Einnahmeschätzungen - der Voranschlag 2027 vom Bundesrat beschlossen werden. Er will in diesem Rahmen auch die nun angekündigten Massnahmen noch einmal auf ihre Notwendigkeit überprüfen.

Parlament mit Budgethoheit

Letztinstanzlich entscheiden über das Bundesbudget wird wie immer das Parlament im Dezember. An der Ausgangslage hat sich wenig geändert: Die finanzpolitischen Aussichten bleiben unsicher. Die Finanzierung des Wachstums der Ausgaben für die Armee und die AHV sind noch nicht geregelt. Und die geopolitische Lage birgt erhebliche Risiken.

Mit dem Entlastungspaket hatten die Räte den Finanzplan 2027 bereits um rund 1,4 Milliarden Franken angepasst. Gestartet war der Bundesrat bei 2,4 Milliarden Franken. Übrig blieben also rund sechzig Prozent vom ursprünglich geplanten Paket. Die meisten Sparabsichten wurden lediglich im Finanzplan verwirklicht, der nicht bindend ist.

(AWP)