Die Landesregierung schickte am Freitag den Entwurf der entsprechenden Verordnung in die Vernehmlassung. Interessierte Kreise können sich nun bis zum 15. Oktober äussern, wie es in der Mitteilung des Bundesrats hiess.

Die Verordnung legt laut Communiqué namentlich fest, wie und unter welchen Voraussetzungen eine E-ID beantragt werden kann. Ausserdem wird darin präzisiert, wie die Unternehmen und Behörden vorzugehen haben, wenn sie die E-ID von Kundinnen und Kunden überprüfen oder eigene Identitätsnachweise ausstellen wollen.

Kein unnötiges Datensammeln

Weiter will der Bundesrat in der Verordnung mehrere Massnahmen zum Schutz der Privatsphäre konkretisieren. Dabei geht es unter anderem darum, dass Unternehmen oder Behörden keine unnötigen Daten abfragen oder speichern, wenn sie die Echtheit einer E-ID überprüfen.

Laut Mitteilung wird zudem definiert, was jemand tun kann, der sich im Zusammenhang mit dem elektronischen Ausweis nicht korrekt behandelt fühlt. Betroffene können sich direkt beim Bundesamt für Justiz melden. Das Bundesamt führt ein Prüfverfahren durch und trägt einen Vermerk zur gemeldeten Behörde oder dem gemeldeten Unternehmen ins Vertrauensregister ein.

Auf diese Weise würden andere Nutzerinnen und Nutzer direkt in der elektronischen Brieftasche des Bundes vor dem unsachgemässen Vorgehen der entsprechenden Behörde oder des entsprechenden Unternehmens gewarnt, schrieb der Bundesrat. Bei der elektronischen Brieftasche handelt es sich um eine Handy-App mit dem Namen Swiyu. Eine Testversion davon können Bürgerinnen und Bürger bereits heute herunterladen.

Neues Gesetz breit abgestützt

Die Stimmberechtigten befinden am 28. September über das E-ID-Gesetz. Scheitert es an der Urne, ist auch die Verordnung hinfällig.

Bei der Vorlage handelt es sich um den zweiten Anlauf zur Einführung des elektronischen Ausweises. Der erste Versuch war im März 2021 an der Urne gescheitert. Die damalige Vorlage wollte die Ausstellung elektronischer Ausweise Privaten überlassen. Für das Nein gaben Datenschutzbedenken den Ausschlag.

Das neu aufgelegte, nun zur Diskussion stehende E-ID-Gesetz hatte das Parlament im Dezember 2024 gutgeheissen. Es sieht vor, dass der Bund selbst den staatlich anerkannten elektronischen Identitätsnachweis einführt.

Die neue Vorlage ist breit abgestützt. Erst am Donnerstag warben Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus den Reihen von SVP, FDP, Mitte, GLP, SP und Grünen gemeinsam an einer Medienkonferenz für das Gesetz.

Kritik von Corona-Massnahmengegnern

Nach dem Prinzip der souveränen Identität werde der Internetnutzer die volle Kontrolle über seine Daten haben. Diese würden dezentral und sicher auf dessen Smartphone gespeichert und nicht zentral in einer staatlichen Datenbank, erklärte die Allianz. Die Nutzung der E-ID ist freiwillig und kostenlos.

Bekämpft wird das Gesetz unter anderen von der Piratenpartei, der EDU, der Jungen SVP sowie weiteren Komitees mit den Gruppierungen Freunde der Verfassung, Aufrecht Schweiz, Verfassungsbündnis Schweiz und Mass-Voll. Involviert ist zudem die von ehemaligen Mitgliedern der Piratenpartei gegründete Gruppe «Digitale Integrität Schweiz».

(AWP)