Die gewerblich genutzte Schweizer Hochseeflotte sei allein im Verlauf der letzten Jahre um rund 75 Prozent geschrumpft, teilte der Bundesrat zum Entscheid vom Mittwoch mit. Dieser Rückgang sei auf den geltenden restriktiven Registrierungsvoraussetzungen zurückzuführen.

Konkret werden ab 1. Januar 2025 Auflagen betreffend Nationalität der Eigentümer, der wirtschaftlich Berechtigten sowie der Verwaltung und Geschäftsführung angepasst. Zudem sollen Schifffahrtsunternehmen, gleich wie andere Unternehmen, ohne entsprechende Auflagen mehrheitlich fremdfinanziert werden können.

Ebenfalls bei Jachten kommt es zu Anpassungen. Neu könnten auch Unternehmen nicht gewerbsmässig genutzte Schiffe unter eigenem Namen ins schweizerische Jachtregister eintragen. Bisher war dies laut Communiqué ausschliesslich Privatpersonen und Vereinen vorbehalten.

Weiter sind Flaggenscheine in Zukunft fünf statt wie bisher drei Jahre gültig. Diese erlauben, eine Schweizer Flagge an einer Jacht zu führen.

(AWP)