Der Bundesrat will, dass wieder mehr Schiffe unter Schweizer Flagge zur See fahren. Er hat deshalb insbesondere die Vorschriften betreffend Nationalität für die Registrierung von Hochseeschiffen gelockert. Die gewerblich genutzte Schweizer Hochseeflotte sei allein im Verlauf der letzten Jahre um rund 75 Prozent geschrumpft, teilte der Bundesrat zum Entscheid vom Mittwoch mit. Dieser Rückgang sei auf den geltenden restriktiven Registrierungsvoraussetzungen zurückzuführen.
Aktuell muss bei einer Einzelfirma der Inhaber oder die Inhaberin Schweizer beziehungsweise Schweizerin sein und den Wohnsitz in der Schweiz haben, um ein Schiff unter Schweizer Flagge registrieren zu können. Das sagte ein Sprecher des Aussendepartements auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Bei Teilhaberunternehmen wie Aktiengesellschaften müssten zwei Drittel der Mitglieder der Verwaltung und Geschäftsführung einen Schweizer Pass besitzen.
Ab dem 1. Januar fallen die Nationalitätsvorschriften grundsätzlich weg, wie der Sprecher weiter ausführte. Neu sei entscheidend, dass das Unternehmen seinen Sitz und den tatsächlichen Mittelpunkt der Geschäftstätigkeit in der Schweiz habe. Zudem sollen Schifffahrtsunternehmen, gleich wie andere Unternehmen, ohne entsprechende Auflagen mehrheitlich fremdfinanziert werden können.
Anpassungen bei Jachten
Bei Jachten kommt es ebenfalls zu Anpassungen. Neu könnten auch Unternehmen nicht gewerbsmässig genutzte Schiffe unter eigenem Namen ins schweizerische Jachtregister eintragen. Bisher war dies laut Communiqué ausschliesslich Privatpersonen und Vereinen vorbehalten.
Weiter sind Flaggenscheine in Zukunft fünf statt wie bisher drei Jahre gültig. Diese erlauben, eine Schweizer Flagge an einer Jacht zu führen.
(AWP)