Vier Indikatoren in den Bereichen der Zuwanderung, der Grenzgänger und Grenzgängerinnen, der Arbeitslosigkeit und der Sozialhilfe sollen präzise nationale Schwellenwerte erhalten, sagte Mascioli vor den Medien. Konkrete Zahlen nannte er nicht. Die Indikatoren würden bei einer relativen Veränderung erreicht werden.

So müsste bei den vier Indikatoren in einem Jahr ein ausserordentlicher Anstieg im Vergleich zum Vorjahr festgestellt werden. Bei der Arbeitslosigkeit werde die allgemeine Arbeitslosigkeit betrachtet und nicht nur jene von EU-Bürgerinnen und -Bürgern in der Schweiz, präzisierte Mascioli.

Die exakten Schwellenwerte würden in einer Verordnung festgelegt werden. Die Botschaft enthalte Beispiele. Darauf gestützt seien die Voraussetzungen seit der Einführung des Freizügigkeitsabkommens im Jahr 2002 für die Prüfung der Schutzklausel acht Mal erfüllt gewesen.

Der Bundesrat kann die Anrufung der Schutzklausel prüfen, wenn weitere Indikatoren einen bestimmten Schwellenwert erreichen. Mascioli nannte die Indikatoren: Zuwanderung, Arbeitsmarkt, soziale Sicherheit, Wohnungswesen und Verkehr. Konkret könne der Bundesrat handeln, wenn der Bestand an Leerwohnungen stark sinke oder Staustunden massiv zunähmen.

(AWP)