Zur Höhe dieses Betrages machte der Bundesrat in seiner Mitteilung vom Mittwoch keine Angaben. Bis im Februar soll das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) prüfen, wo im bestehenden Hilfsangebot Lücken bestehen.

Ebenso soll abgeklärt werden, in welcher Form der Bund Unterstützung leisten kann. Leistungen des Bundes für die Brandopfer wären subsidiär, sie würden das Engagement von Versicherungen und des Kantons Wallis ergänzen. «Niemand soll durch das Netz der bestehenden Hilfsangebote fallen», schrieb der Bundesrat.

Für die Soforthilfe in den Tagen und Wochen nach dem Unglück sind laut Bundesrat die kantonalen Opferhilfestellen zuständig. Grundlage dafür ist das Opferhilfegesetz. Neben Geld - etwa für Hotelübernachtungen, Transporte oder von der Versicherung nicht gedeckte medizinische Leistungen - wird auch Beratung angeboten.

Ob aber das Versicherungs- und Opferhilfesystem für eine Katastrophe wie jene in der Nacht auf den 1. Januar in Crans-Montana ausreicht, sei unklar, hält der Bundesrat fest. Gerade die Klärung von finanziellen Aspekten dürfte sehr viel Aufwand verursachen, in zeitlicher und rechtlicher Hinsicht.

(AWP)