Der Bundesrat diskutierte am Freitag über die Klimapolitik im Jahrzehnt ab 2030. Themen waren die nächste Revision des CO2-Gesetzes und Gesetzesvorgaben, deren Ziel es ist, die Entnahme und Speicherung von CO2 voranzubringen.

Emissionen um 75 Prozent senken

Geregelt wird im CO2-Gesetz der Treibhausgasausstoss, unter anderen für die Sektoren Gebäude, Verkehr, Industrie und internationale Luftfahrt, die hohe Treibhausgas-Emissionen haben. Die Bestimmungen sollen zur im Klimaschutz-Gesetz verankerte Senkung der Treibhausgasemissionen um mindestens 75 Prozent bis 2040 führen.

Auf neue oder höhere Abgaben will der Bundesrat verzichten, wie er am Freitag schrieb. Hingegen plant er mit Anreizen zur Senkung der Treibhausgas-Emissionen und mit einem neuen Emissionshandelssystem für Gebäude und Verkehr.

Bisher gibt es eine CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe und einen maximalen Kompensationsaufschlag pro Liter Treibstoff, mit dem die Treibstoffimporteure ihre Kompensation finanzieren.

Der Bundesrat denkt an ein neues System mit Emissionsrechten: Für jede von einem Unternehmen oder einem Sektor ausgestossene Tonne CO2 aus Heizöl und Treibstoffen würde ein Recht benötigt. Die Menge dieser Rechte würde jedes Jahr gekürzt, was zu einer Senkung der Emissionen führen würde.

Preissteigerungen vermeiden

«Grosse Preissteigerungen» will der Bundesrat laut seiner Mitteilung vermeiden. Im Emissionshandelssystem soll der Preis pro Tonne CO2 aus Heizöl auf 120 Franken und aus Treibstoffen auf 20 Franken begrenzt werden. Diese Beträge entsprächen der heutigen CO2-Abgabe, schrieb er. Die Preisobergrenze soll das Parlament anpassen können.

Die Emissionsrechte will der Bundesrat versteigern. Die Einnahmen sollen zur Beschleunigung der Dekarbonisierung der Sektoren Gebäude und Verkehr eingesetzt werden. Ebenso wäre es laut Bundesrat möglich, mit diesem Geld die Kosten für besonders betroffene Unternehmen oder auch ländliche Regionen abzufedern.

In der EU tritt laut Bundesrat voraussichtlich am 1. Januar 2027 das EU-Emissionshandelssystem 2 in Kraft, das Emissionen von Gebäuden, Verkehr und kleinen Industrieanlagen abdeckt. Die Unternehmen seien bereits seit 2024 verpflichtet, ihre Emissionen zu überwachen und zu melden, schrieb der Bundesrat.

Der Flugverkehr soll wie bis bisher in den Emissionshandel eingebunden bleiben. Für Finanzinstitute soll die Teilnahme an heute freiwilligen Tests zur Klimaverträglichkeit der Investitionen Pflicht werden. Massnahmen für die Landwirtschaft schliesslich will der Bundesrat weiterhin im Rahmen der Agrarpolitik umsetzen.

Harmonisierte Vorgaben für CO2-Speicherung

2050 muss die Schweiz gemäss Klimaschutz-Gesetz das Netto-Null-Ziel erreichen. Ab dann darf die Schweiz nicht mehr Treibhausgase ausstossen als durch natürliche und technische Speicher aufgenommen werden können.

Laut Bundesrat ist die Entnahme und Speicherung von CO2 zentral, um das Netto-Null-Ziel zu erreichen. Er will mit einem Rahmengesetz diese Verfahren voranbringen. Geplant ist, die Regeln für den Ausbau der notwendigen CO2-Pipelines und Untergrundspeicher zu harmonisieren.

Mit diesem Vorgehen will der Bundesrat einen Auftrag des Parlaments umsetzen. Als Ergänzung sollen Massnahmen im CO2-Gesetz die Investitionssicherheit für Entnahme und -Speicherung von Treibhausgasen erhöhen, etwa mit gezielten Finanzhilfen.

Dem Umweltdepartement erteilte er den Auftrag, bis Ende Juni 2026 Vorlagen für das Rahmengesetz zur CO2-Entnahme und -Speicherung sowie das CO2-Gesetz für die Jahre ab 2030 auszuarbeiten.

Kritik vom Verein Klimaschutz

Der Verein Klimaschutz Schweiz kritisierte die Pläne. «Was der Bundesrat heute vorlegt, zeigt einmal mehr den Unwillen der Regierung, im Klimaschutz ernst zu machen», schrieb er in einer Mitteilung. Es bräuchte griffige Massnahmen, um die Schweiz in Richtung Netto-Null zu bewegen.

Im Finanzsektor fehlten Massnahmen, um Investitionen klimafreundlichen Projekten zuzuführen. In der Luftfahrt ändere sich nichts, und importierte Emissionen würden schlicht ignoriert.

mk/

(AWP)