Der Bundesrat erwähnt in seiner Mitteilung mehrmals, dass er mit der Botschaft zum Covid-19-Geschäftsmietegesetz einen Auftrag des Parlaments erfülle - in diesem Fall erfüllen muss. Die Regierung verzichtet darauf, dem Parlament die Zustimmung zum Gesetzesentwurf zu beantragen.

Der Bundesrat halte an seiner bisherigen Position fest, dass ein Eingriff in die privatrechtlichen Beziehungen zwischen Mieterinnen und Mietern und Vermieterinnen und Vermietern zu vermeiden sei. Gleich argumentieren die SVP und die FDP, welche die entsprechenden Motionen in der Sommersession ablehnten, sowie der Hauseigentümerverband.

Ob das Gesetz im Parlament wiederum eine knappe Mehrheit findet, zeigt sich Ende Oktober. Dann debattiert der Nationalrat in einer Sondersession unter anderem über diese Vorlage.

(SDA)