Laut einer Mitteilung der Landesregierung vom Mittwoch regelt die neue Bestimmung die Vergütung, wenn sich Netzbetreiber und Produzenten nicht über eine solche einigen können. In diesem Fall soll die Vergütung neu dem Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung entsprechen.

Unverändert bleiben die Minimalvergütungen für Produzenten mit Anlagen mit einer Leistung von unter 150 Kilowatt.

In der Schweiz komme es an sonnigen Tagen häufiger zu Stromüberschüssen, schrieb der Bundesrat dazu. Dies, weil hierzulande immer mehr Solarstrom produziert werde. Die Folge davon sei eine steigende Anzahl an Stunden mit negativen Marktpreisen.

Im Sommer 2024 sagte das Elektrizitätsunternehmen Axpo der Nachrichtenagentur AWP, die Anzahl Stunden mit negativen Preisen hätten sich in der Schweiz von bisher unter 100 pro Jahr auf bereits über 200 Stunden im genannten Jahr erhöht.

Das Phänomen werde sich verschärfen, solange es nicht möglich sei, Photovoltaikanlagen grossflächig abzuschalten oder den Strom anderweitig zu nutzen. Das sagte ein anderes Elektrizitätsunternehmen, nämlich Repower.

Schluss mit Energieetikette auf Kaffeemaschinen

Der Bundesrat hat am Mittwoch auch andere Änderungen an Verordnungen im Energiebereich vorgenommen. So passte er unter anderem die Energieeffizienverordnung so an, dass es künftig in der Schweiz keine Energieetikette mehr auf Kaffeemaschinen braucht. Diese Anforderung wich von EU-Recht ab.

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(AWP)