Sie anerkenne zwar das Anliegen der Initiantinnen und Initianten, Tierleid in der Forschung zu vermeiden, schrieb die Landesregierung im Communiqué. Ein Verbot von Tierversuchen hätte jedoch weitreichende negative Folgen für den Forschungs- und Bildungsstandort Schweiz sowie für die Gesundheit von Mensch und Tier.

Nach Ansicht des Bundesrates sind Tierversuche bei der Entwicklung von Medikamenten und bei der Erforschung von Krankheiten nach wie vor unerlässlich. Dies gelte besonders bei Krankheiten, die noch nicht genügend erforscht sind oder für die es bisher keine wirksame Behandlung gibt - beispielsweise bei verschiedenen Krebsarten.

«Ein Verbot würde die Entwicklung neuer Therapien und Medikamente erheblich erschweren und den Zugang von Patientinnen und Patienten zu innovativen Behandlungsmöglichkeiten beeinträchtigen», hiess es. Zudem bestehe das Risiko, dass bei einer Annahme der Initiative Arbeitsplätze oder Forschungsbereiche ins Ausland verlagert würden.

Der Bundesrat argumentiert, Tierversuche dürften schon heute nur bewilligt werden, wenn es keine geeigneten Alternativen gebe. Zudem unterstütze der Bund die sogenannte 3R-Forschung mit erheblichen Mitteln. Beim 3R-Prinzip geht es darum, Tierversuche wenn immer möglich zu ersetzen (replace), zu reduzieren (reduce) und zu verbessern (refine) und damit die Zahl der Versuchstiere und deren Belastung zu senken.

Hinter dem Begehren steht die IG Tierversuchsverbots-Initiative. Die Initiantinnen und Initianten verantworteten schon die im Februar 2022 an der Urne verworfene Tierversuchsverbots-Initiative.

Sie fordern ein absolutes Verbot von Tierversuchen und schlagen dabei ein stufenweises Vorgehen vor: Bei einem Ja von Volk und Ständen würden Tierversuche, welche die betroffenen Tiere schwer belasten, sofort verboten. Gleiches gilt für Tierversuche in Bildung und Ausbildung. Ein Verbot aller weiteren Tierversuche würde spätestens sieben Jahre danach folgen.

Die neue Initiative will auch das Züchten von Versuchstieren sowie den Handel mit Tieren für Tierversuche untersagen. Ausgenommen vom Tierversuchs-Verbot wären einzig Massnahmen, die im Interesse des betroffenen Tieres erfolgen.

Nicht mehr Teil des Initiativtexts sind zwei weitere Forderungen aus der 2022 abgelehnten Initiative: das Verbot von Versuchen an Menschen sowie das Importverbot für mit Tierversuchen getestete Waren.

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(AWP)