Der Bundesrat will mit dieser Einschränkung ein Anliegen des Parlaments umsetzen. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) soll bei der Gewährung des Schutzstatus S künftig unterscheiden, ob die gesuchstellenden Personen aus einer sicheren oder einer unsicheren Region der Ukraine kommen.

Entsprechende Abklärungen seien zurzeit am Laufen, hiess es in der Mitteilung des Bundesrates. Nach aktueller Einschätzung fänden in mehreren Regionen im Westen des Landes, die von der Ukraine kontrolliert würden, keine intensiven Kampfhandlungen statt.

Wer aus diesen Regionen neu in die Schweiz flüchtet, soll deshalb nur noch ausnahmsweise den Status S zugesprochen erhalten. Wer diesen erhält, muss kein Asylverfahren durchlaufen. Er oder sie kann eine Arbeit aufnehmen, die Kinder zur Schule schicken und Familienangehörige in die Schweiz nachreisen lassen.

Geflüchtete aus der Ukraine, die den Status S nicht erhalten, haben die Möglichkeit, ein Asylgesuch in der Schweiz zu stellen.

Am Mittwoch schickte der Bundesrat diesen Vorschlag in eine Konsultation. Er will die Meinung der Kantone einholen und jene des Uno-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR). Zudem will er sich mit der EU abstimmen. Im Zug einer möglichen Verlängerung des Status S im nächsten Herbst will er die Bestimmungen entsprechend anpassen.

(AWP)