Nicht zuletzt sollen systemrelevante Banken im Stammhaus ihre ausländischen Beteiligungen mit mehr Eigenmittel unterlegen müssen. Des weiteren soll auch der institutsspezifische Eigenmittelzuschlag für systemrelevante Banken - der sogenannte Säule-2-Zuschlag - um «zukunftsgerichtete Elemente» erweitert und von der Finma regelmässig festgelegt werden.

Konkret sollen auch Elemente wie Profitabilität und Risikoprofil des Geschäftsmodells, marktbasierte Indikatoren und allenfalls Faktoren der Unternehmensführung - etwa Komplexität und Corporate Governance - berücksichtigt werden.

Für die UBS gelte - wie für die anderen systemrelevanten Banken auch - bereits heute eine stark progressive Komponente, heisst es in dem Bericht. Das bedeutet einen Anstieg der Eigenmittelanforderungen nach dem Zusammenschluss mit der Credit Suisse um rund 10 Prozent. Die Finma hatte der Grossbank im Jahr 2023 allerdings für den Aufbau eine schrittweise Übergangsfrist bis ins Jahr 2030 gewährt. Konkret erhöht sich damit die Anforderung an die Leverage Ratio der UBS auf 5,5 Prozent im 2030.

Alleine die angestrebten deutlich höheren Anforderungen bezüglich ausländischer Tochtergesellschaften dürften bei der UBS nun noch zu einer «substanziellen Erhöhung der Eigenmittelunterlegung» führen, heisst es im Bericht des Bundesrats. Eine Erhöhung der Eigenmittelunterlegung für Beteiligungen vermindere auch die Anreize für komplexe Firmenstrukturen und verbessere die Erfolgswahrscheinlichkeit für eine Sanierung der Bank.

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(AWP)