Demnach sollen allgemeine Kostensteigerungen nicht mehr pauschal auf die Mieterschaft überwälzt werden dürfen. Neu soll ein tatsächlicher Mehraufwand der Vermieterschaft nachgewiesen werden müssen.
Das dürfte zu einem Rückgang entsprechender Erhöhungsansprüche und dadurch zu einer gewissen Entlastung der Mieterseite führen, wie der Bundesrat schreibt. Die grundsätzliche Unzulässigkeit von Pauschalen entspreche zudem der geltenden Rechtsprechung des Bundesgerichts.
Mehr Transparenz
Weiter will der Bundesrat das Formular für die Mitteilung des Anfangsmietzinses mit dem zuletzt und neu geltenden Stand des Referenzzinssatzes und der Teuerung ergänzen. Dieser Lösungsansatz zu mehr Transparenz soll bei Wiedervermietungen der Mieterseite eine bessere Beurteilung des Mietzinsniveaus und ihrer Anfechtungsmöglichkeiten erlauben.
Beim Anfechten von Mietzinserhöhungen sollen neu auch absolute Kostenkriterien wie ein übersetzter Ertrag oder die Orts- und Quartierüblichkeit vorgebracht werden können. Das Formular für die Mitteilung einer Mietzinserhöhung soll mit einem entsprechenden Hinweis versehen werden. Dadurch werde die Transparenz bei Mietzinserhöhungen in laufenden Mietverhältnissen erhöht, schreibt der Bundesrat.
Und schliesslich soll zum Ausgleich der Teuerung auf dem Eigenkapital der Mietzins neu um höchstens 28 Prozent und nicht mehr um 40 Prozent der Steigerung des Landesindexes der Konsumentenpreise erhöht werden dürfen. Dies hat gemäss dem erläuternden Bericht eine gewisse, wenn auch nicht sehr grosse Entlastung für die Mieterseite zur Folge. Bei einem Mietzins von beispielsweise 2000 Franken würde die Entlastung bei einer Teuerung von 2 Prozent 4.80 Franken pro Monat oder 57.60 Franken pro Jahr betragen.
15 Prozent höhere Mieten
Ergänzend zu diesen vier Punkten hatte das Parlament eine Änderung bei der Mitteilung von gestaffelten Mietzinserhöhungen - sogenannten Staffelmieten - beschlossen. Bei Staffelmieten wird schon im Voraus festgelegt, in welchem Umfang sich die Miete zu bestimmten Zeitpunkten erhöht.
In Zukunft soll dafür die schriftliche Form ausreichen. Bisher musste ein amtliches Formular verwendet werden. Diese Änderung erfordert ebenfalls eine Verordnungsanpassung. Die Vernehmlassung zum Verordnungspaket dauert bis zum 11. Juli.
Der Bundesrat erwartet, dass die Mietzinse je nach weiterer Zins- und Teuerungsentwicklung bis 2026 um bis zu 15 Prozent steigen könnten. Das nun vorgestellte Vier-Punkte-Programm hatte er im November angekündigt.
Die Massnahmen sollen in seinen Worten «eine gewisse mietzinsdämpfende Wirkung erzielen» und die Transparenz im Mietmarkt erhöhen. Übermässig in Vertragsverhältnisse eingreifen oder gar Investitionen im Wohnungsmarkt hemmen will der Bundesrat indes nicht, wie er zur geplanten Verordnungsanpassung festhält.
(AWP)