Für die Dauer des Konfliktes könne die Ausfuhr von Kriegsmaterial in die daran beteiligten Länder nicht bewilligt werden, schrieb die Landesregierung in einer Mitteilung. Sie begründete den Entscheid mit der Neutralität der Schweiz und den Bestimmungen des Kriegsmaterialgesetzes.

Praktisch betrifft der Beschluss die USA. Für Israel würden schon seit Jahren keine definitiven Kriegsmaterialausfuhren mehr bewilligt, hiess es. Dasselbe gelte für den Iran.

Seit Beginn der Luftangriffe der USA und Israels auf den Iran am 28. Februar wurden den Angaben zufolge keine neuen Bewilligungen erteilt.

Die bestehenden Bewilligungen können gemäss Communiqué weiter genutzt werden. Der Bundesrat ist nach eigener Aussage zum Schluss gekommen, dass sie keine Relevanz für den Krieg gegen den Iran aufwiesen. Eine Expertengruppe mit Vertreterinnen und Vertretern des Volkswirtschafts-, des Aussen- und des Verteidigungsdepartements werde jedoch regelmässig prüfen, wie sich die Exporte entwickelten und ob neutralitätsrechtlicher Handlungsbedarf bestehe.

(AWP)