Die EU hatte die Massnahmen bereits am vergangenen 23. Juni erlassen. Fünf Tage später hat das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die in seiner Kompetenz stehende Sanktionierung von über 100 weiteren Personen und Organisationen durch die Schweiz vorgenommen, wie die Bundesbehörden am Mittwoch mitteilten.
Nun werden auch die übrigen für die Schweiz relevanten Massnahmen des Sanktionspakets übernommen. Sie umfassen ein Exportverbot von dual-use Gütern und Gütern zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands an 87 zusätzliche Unternehmen. Darunter befinden sich auch Unternehmen aus Drittländern, welche solche Güter nach Russland geliefert haben.
Zusätzlich wird die Liste der einem Exportverbot unterliegenden Güter erweitert, beispielsweise durch elektronische Bestandteile und Ausgangsstoffe für chemische Waffen.
Neu ist im Zusammenhang mit diversen Gütern der Verkauf von Rechten des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnissen nach Russland verboten. Damit soll verhindert werden, dass Güter, die nicht nach Russland geliefert werden dürfen, in Russland produziert werden können. Das Durchfuhrverbot durch Russland wurde ebenfalls auf weitere Güter ausgeweitet.
Im Finanzbereich ist neu der Verkauf von Effekten an russische Staatsangehörige und Organisationen unabhängig von der Währung verboten. Der Bundesrat übernimmt zudem auch die von der EU erlassenen Möglichkeiten zur Erteilung von Ausnahmen im humanitären Bereich und zum Zwecke des Abzugs von schweizerischen Investitionen aus Russland.
Die wirksame Unterbindung von Versuchen, die Sanktionen zu umgehen, erfordern eine enge internationale Koordination. Die Schweiz arbeite eng mit der EU und anderen Partnern zusammen.