Diese regelt den Einsatz der Wasserkraftreserve und einer ergänzenden Reserve, die aus Reservekraftwerken, gepoolten Notstromgruppen und Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen besteht. Die geänderte Verordnung gilt ab 1. Februar 2024.
Die Verträge für die bestehenden Reservekraftwerke in Birr AG, Cornaux NE und Monthey VS laufen im Frühling 2026 aus. Für die Ablösung läuft seit Ende Juli 2023 und bis Mitte Februar 2024 eine Ausschreibung. Über die Gesetzesgrundlage für die ergänzende Reserve ist nach Angaben des Bundesrates noch nicht entschieden worden.
Deshalb sei es für potenzielle Projektanten von Reservekraftwerken nicht sicher, ob ihre Kosten für die Projektierung und Vorarbeiten gedeckt seien, so der Bundesrat. In die geänderte Verordnung hat er eine entsprechende Kostenübernahme aufgenommen. Damit will er verhindern, dass sich keine Investoren für Reservekraftwerke finden.
Die Winterreserveverordnung und damit auch die darauf basierenden Stromreserven sind bis Ende 2026 befristet. Danach braucht es eine Gesetzesgrundlage. Der Bundesrat will deshalb das Stromversorgungsgesetz erneut anpassen. Die Botschaft dazu soll im ersten Quartal 2024 vorliegen.
(AWP)