Der Bundesrat will laut einer Mitteilung des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sicherstellen, dass keine Vermögenswerte von Maduro und weiteren Personen aus dessen Umfeld abfliessen können. Mitglieder der amtierenden Regierung von Venezuela seien von der Sperrung nicht betroffen, hiess es weiter.

Die Sperrung sei eine Ergänzung der seit 2018 bestehenden Sanktionen gegenüber Venezuela. Dazu gehörten bereits Vermögenssperren. Die neuen Sperrungen zielen laut EDA auf Personen ab, die in der Schweiz bisher nicht sanktioniert sind.

Grundlage für den Schritt ist das Gesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen (SRVG). Für eine solche Sperrung seien nicht die Gründe für den Machtverlust ausschlaggebend, hält das EDA fest. Ebenso sei nicht ausschlaggebend, ob der Machtverlust rechtmässig oder völkerrechtswidrig herbeigeführt worden sei.

Entscheidend für den Schritt sei die Tatsache, dass ein Machtverlust eingetreten sei. Damit bestehe neu die Möglichkeit, dass der Herkunftsstaat zukünftig Rechtshilfeverfahren mit Bezug auf die unrechtmässig erworbenen Vermögenswerte anstrenge.

Die Sperrung soll solche Verfahren in der Zukunft ermöglichen. Und sollte sich erweisen, dass Gelder unrechtmässig erworben worden seien, wolle die Schweiz sie der Bevölkerung von Venezuela zugute kommen lassen, schrieb das EDA.

(AWP)