Die Schweiz gilt beim EU-Programm weiterhin als nicht assoziiertes Drittland. Forschende in der Schweiz könnten mit diesem Status an ungefähr zwei Dritteln des Programms teilnehmen, schrieb das Bundesamt für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) am Mittwoch.

Wenn die EU-Kommission Projekte aus der Schweiz positiv evaluiere, würden diese im Anschluss direkt durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) finanziert. Dafür sieht der Bundesrat 600 Millionen Franken vor.

Die übrigen 50 Millionen Franken sind für nicht zugängliche Programmteile vorgesehen, wie es weiter hiess. Dazu gehörten unter anderem Einzelförderinstrumente, für welche nationale Übergangsmassnahmen zum Einsatz kämen.

Eingeschränkte Assoziierung ab Ende Mai

Seit dem Abbruch der Verhandlungen für ein Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU im Mai 2021 gilt die Schweiz bei den EU-Programmen als nicht assoziiertes Drittland. Bereits für die Jahre 2021, 2022 und 2023 hatte der Bundesrat Übergangsmassnahme in der Höhe von insgesamt 1,85 Milliarden Franken beschlossen.

Laut Communiqué bleibt das Ziel des Bundesrats die raschestmögliche Assoziierung ans Horizon-Paket. Mit der Aufnahme der Gespräche für ein Abkommen mit der EU erhielten Forschende in der Schweiz einen Zugang zur Ausschreibung der sogenannten ERC Advanced Grants. Auf diese Grants (Zuschüsse) können sich Forschende ab dem 29. Mai bewerben.

(AWP)