Der Erlass gehe gegen «wettbewerbsschädliche Abreden» vor und betreffe «vertikale Abreden im Kraftfahrzeugsektor». Die Verordnung trete per 1. Januar 2024 in Kraft und bezwecke eine höhere Transparenz für Unternehmen. Dazu werden Formen von Wettbewerbsabreden zwischen Unternehmen verschiedener Marktstufen definiert, die nicht zueinander im Wettbewerb stehen. Als Beispiel nennt das SECO etwa ein Hersteller und ein Händler.

Die KFZ-Verordnung (KFZV) klärt den Angaben nach, was im Automobilmarkt als qualitativ schwerwiegende Wettbewerbsbeeinträchtigung angesehen wird. Das Parlament hatte laut Seco am 14. März 2022 die Motion «Effektiver Vollzug des Kartellgesetzes beim Kraftfahrzeughandel» überwiesen. Dieses forderte den Bundesrat auf, mit einer verbindlichen Regelung sicherzustellen, dass die Bestimmungen der Bekanntmachung der WEKO über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeugsektor effektiv vollzogen werden.

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(AWP)