Weiter kann die Bewilligung neu um zwölf statt bisher um sechs Monate verlängert werden, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Als Grund nannte er die Beschaffungs-, Herstellungs-, Liefer- und Einführungsprozesse, die für moderne Rüstungsgüter viel Zeit in Anspruch nehmen würden.

Laut Communiqué ist es den Betrieben bei der aktuellen Gültigkeitsdauer der Bewilligungen nicht immer möglich, diese innerhalb der erteilten Frist zu nutzen. Häufig müssten die Unternehmen nach dem Ablauf der 18-monatigen Bewilligung erneut ein Gesuch stellen, was einen zusätzlichen administrativen und finanziellen Aufwand bedeute.

Die neue Regelung ermögliche Effizienzgewinne, ohne dass damit erhöhte Exportrisiken verbunden wären, schrieb die Landesregierung. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) habe jederzeit den Überblick über die laufenden Bewilligungen.

Für die Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung (KMV) nötig. Die Änderung tritt gemäss Bundesrat am 1. März 2025 in Kraft.

(AWP)