Die Verträge für die bestehenden drei Reservekraftwerke in Birr#AG, Cornaux#NE und Monthey#VS laufen Ende Frühling 2026 aus. Zurzeit verhandelt der Bund mit möglichen Anbietern über die Projektierung weiterer Reservekraftwerke. Weil die definitive Rechtsgrundlage dafür noch fehlt, will sich der Bundesrat finanziell absichern.
Künftig gesetzlich verankern
Denn zurzeit ist der Betrieb dieser fossil betriebenen Anlagen in der bis Ende 2026 befristeten Winterreserveverordnung geregelt. Der Bundesrat will sie künftig im revidierten Stromversorgungsgesetz verankern. Die Vorlage hat er Anfang März dem Parlament überwiesen; gegenwärtig berät sie die zuständige Nationalratskommission.
Mit Blick auf das zeitaufwendige Projektieren der neuen Reservekraftwerke soll der Bund Mittel zur Verfügung haben, um Kosten für diese Vorleistungen zu decken, wie die Landesregierung am Mittwoch mitteilte. Denn könnten Verträge für Projekte abgeschlossen werden, müssten die Vorarbeiten umgehend beginnen.
Als Beispiel nannte der Bundesrat Projektarbeiten oder die Bestellung von Bauteilen mit sehr langen Lieferzeiten - etwa Turbinenschaufeln. Gelingt die Gesetzesrevision nicht, müssen die Projekte abgebrochen werden. Das würde Ersatzzahlungen nach sich ziehen. Die 50 Millionen Franken sollen dies absichern.
Direkte Verhandlungen
Eine Ausschreibung für neue Reservekraftwerke brach der Bund im vergangenen Juni ab, wegen der zu hohen offerierten Kosten. Verhandelt wird nun mit potenziellen Anbietern direkt. Das soll die Kosten senken und die «zeitliche Realisierbarkeit» der Projekte verbessern, wie es hiess. Die Verhandlungen sollen allfällige freihändige Vergaben vorbereiten.
(AWP)