Zwar werde der neue Melderahmen für den AIA über Kryptowerte bereits per Anfang 2026 gesetzlich verankert sein, schreibt die Regierung in ihrer Mitteilung vom Mittwoch. Allerdings habe die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrats am 3. November beschlossen, den Melderahmen bis auf Weiteres mit keinem Partnerstaat anzuwenden. Deshalb habe der Bundesrat beschlossen, dass die Bestimmungen über Kryptowerte der AIAV im Jahr 2026 keine Anwendung fänden.

Die AIAV soll neu unter anderem die Melde-, Sorgfalts- und Registrierungspflichten der Anbieter von Kryptodienstleistungen regeln und deren Anknüpfungspunkte zur Schweiz präzisieren. Weiter unterstünden künftig Vereine, Stiftungen sowie deren Konten direkt den Melde- und Sorgfaltsstandards wobei sie, wenn sie gewisse Voraussetzungen erfüllten, vom AIA ausgenommen seien. Die revidierte AIAV definiere die entsprechenden Voraussetzungen.

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(AWP)